WENN DER MENSCH EINEN MENSCHEN BRAUCHT

Unsere Unterstützung zielt darauf hin, Ihre Selbständigkeit zu erhalten und zu fördern sowie Sie zu befähigen Ihren Alltag wieder selbst zu gestalten und Ihr Leben ohne Betreuung zu meistern.

Bei der Erledigung unserer Aufgaben steht Ihr Wohl  im Vordergrund. Die Aufgaben erledigen wir so, wie sie Ihrem Wohl entsprechen.

Aus diesem Grund ist der persönliche Kontakt zwischen uns von großer Bedeutung, um Ihre Wünsche und Interessen zu erfahren und in diesem Sinne für Sie handeln zu können. Es ist uns ein großes Anliegen alle wichtigen Entscheidungen zuvor mit Ihnen zu besprechen.

Gerne informieren wir Sie bei einem persönlichen Gespräch über die Aufgaben des Betreuers (030/ 220 526 36).

Im Folgenden werden wir Ihnen die verschiedenen Aufgabenkreise beschreiben, die Betreuern in der Praxis am häufigsten übertragen werden.

Abhängig von Ihrer Lebenssituation und Ihrer Bedürfnisse überträgt das Betreuungsgericht dem Betreuer bestimmte Aufgabenbereiche. Das Gericht überträgt dem gesetzlichen Betreuer nur in den Bereichen einen Aufgabenkreis, in denen Sie auch tatsächlich Hilfe benötigen.

Innerhalb dieser Aufgabenkreise hat der Betreuer die Stellung eines gesetzlichen Vertreters.

Wir unterstützen Sie im Rahmen der übertragenen Aufgabengebiete bei der Organisation von Hilfen, die Sie benötigen und vertreten Ihre Interessen.

 

Solange Sie Art, Bedeutung und Tragweite einer beabsichtigten medizinischen Maßnahme verstehen und Ihren Willen hiernach bestimmen können, müssen Sie selbst in die medizinische Maßnahme einwilligen. Nur wenn Ihre natürliche Einsichtsfähigkeit nicht vorhanden ist hat der gesetzliche Betreuer nach hinreichender ärztlicher Aufklärung zu entscheiden, ob in die beabsichtigte medizinische Maßnahme eingewilligt wird oder nicht. In diesem Fall würden wir nach Ihren mutmaßlichen Willen entscheiden. Das heißt wir befassen uns mit der Frage, wie Sie in dieser Situation entscheiden würden. Ihr Wohl, Ihre Interessen und Wünsche sind hier von großer Bedeutung. Aus diesem Grund ist das persönliche Gespräch mit Ihnen sehr wichtig.

Manchmal gibt es jedoch Situationen in denen man aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung seine Wünsche nicht mehr äußern kann, dann muss nach Ihrem mutmaßlichen Willen entschieden werden. Haben Sie schriftlich den konkreten Fall zum Beispiel in einer Patientenverfügung niedergelegt, ist dies für den gesetzlichen Betreuer sehr hilfreich Ihren Willen herauszufinden.

Aufgaben des gesetzlichen Betreuers im Rahmen der Gesundheitssorge können verschiedene Tätigkeiten umfassen wie zum Beispiel:

  • Klärung der Krankenversicherung
  • Sicherstellung medizinischer Versorgung/ Auswahl des Arztes
  • Organisation einer Krankenhauseinweisung
  • Organisation von Hilfsmitteln
  • Organisation eines ambulanten Pflegedienstes
  • Einleitung und Zustimmung in medizinische Maßnahmen

Im Rahmen dieses Aufgabenbereichs unterstützen wir Sie bei Angelegenheiten rund um Ihre Wohnsituation. Vielleicht möchten Sie in eine andere Wohnung ziehen,  da Ihre aktuelle Wohnung nicht den Anforderungen entspricht, die sich aus Ihren gesundheitlichen Beeinträchtigungen ergeben. Es gibt viele Gründe, die einen Umzug erforderlich machen können. Wir unterstützen Sie gerne bei der Beschaffung einer neuen Wohnung und bei der Organisation eines Umzuges.

Möglicherweise ist Ihre Wohnung aufgrund von Mietschulden in Gefahr. Im Rahmen der gesetzlichen Betreuung unterstützen wir Sie gerne bei der Regulierung Ihrer Mietschulden oder der Abwendung einer Räumungsklage.

Zu diesem Aufgabenkreis gehören auch Tätigkeiten wie zum Beispiel die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins oder von Wohngeld, bei denen wir Ihnen im Rahmen der gesetzlichen Betreuung sehr gerne behilflich sind.

Häufig sind Schulden ein großes und belastendes Thema unserer Betreuten. Vielleicht haben Sie im Vertrauen auf ein regelmäßiges Einkommen einen Kredit aufgenommen und damit kurz- oder langlebige Konsumgüter finanziert.  Tief einschneidende Lebensereignisse oder Schicksalsschläge, haben vielleicht bei Ihnen dazu geführt, dass Ihre monatlichen Einnahmen die Ausgaben  nicht mehr ausgleichen. Wir unterstützen Sie sehr gerne bei der Regulierung Ihrer Schulden sowie bei der Verwaltung und Einteilung Ihrer Finanzen.

Im Rahmen dieses Aufgabenbereichs unterstützen wir Sie bei sämtlichen finanziellen Angelegenheiten wie zum Beispiel:

  • Durchsetzung von Ansprüchen und Leistungen wie z.B. ALG I, ALG II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, Rente bei Erwerbsminderung, Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung uvm.
  • Regelung der Kostenübernahme von Einrichtungen wie z.B. einer Pflegeeinrichtung, therapeutischen Wohngruppe oder einer Tagesstätte
  • Zahlung wichtiger Verpflichtungen wie z.B. Miete, Strom, Gas, Versicherungen
  • Schuldenregulierung
  • Führung Ihres Girokontos
  • Verwaltung Ihres Vermögens

Ihre Post- und Fernmeldgeheimnisse werden durch das Grundgesetz in besonderem Maße geschützt. Aus diesem Grund wird dieser Aufgabenkreis gesondert benannt und muss ausdrücklich im Gerichtsbeschluss aufgeführt werden. Dieser Aufgabenkreis befugt den gesetzlichen Betreuer zur Kontrolle, Öffnung sowie Anhaltung Ihrer Post und je nach Lage zu entscheiden die Post an Sie auszuhändigen oder nicht auszuhändigen.

Dieser Aufgabenbereich ist bereits in den Aufgabenbereichen Gesundheitssorge, Vermögenssorge sowie Aufenthaltsangelegenheiten enthalten. Um mögliche Lücken in der gesetzlichen Betreuung zu schließen wird er jedoch nochmals hervorgehoben.

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Im Rahmen des Aufgabenkreises Aufenthaltsbestimmung unterstützen wir Sie bei der Wahl Ihres Aufenthaltsorts sowie bei der Organisation eines beabsichtigten Umzuges zum Beispiel in ein Pflegeheim.

Außerdem ist es unsere Aufgabe im Rahmen der Aufenthaltsbestimmung zu überprüfen, ob ein Klinikaufenthalt noch erforderlich ist.

Ihr Wohl steht auch bei dieser Angelegenheit im Vordergrund. Es ist uns sehr wichtig Ihre Wünsche und Bedürfnisse zu erfahren, um in diesem Sinne für Sie handeln zu können. Aus diesem Grund sind Gespräche mit Ihnen von großer Bedeutung. Unsere Unterstützung im Rahmen der gesetzlichen Betreuung ist vor allem dann wichtig, wenn Sie aufgrund Ihrer Erkrankung nicht mehr in der Lage sind Entscheidungen zu treffen. Doch auch wenn Sie nicht mehr in der Lage sind Entscheidungen selbst zu treffen ist es uns ein großes Anliegen alle wichtigen Entscheidungen die wir für Sie treffen zuvor ausführlich mit Ihnen zu besprechen.
Manchmal kann ein Umzug durch die Einrichtung einer ambulanten Hilfe wie zum Beispiel durch einen ambulanten Pflegedienst oder ein Betreutes Einzelwohnen verhindert werden. In manchen Fällen lässt sich der Umzug in eine geeignete Einrichtung wie zum Beispiel in eine therapeutische Wohngruppe oder in eine Pflegeeinrichtung nicht vermeiden.
Wir kennen das Versorgungsnetz in Berlin sehr gut und unterstützen Sie gerne bei der Wahl der Einrichtung, bei der Regelung eines Einzugs in eine Einrichtung sowie bei der Organisation eines Umzuges in eine Einrichtung.