LSBTI * Q – Flüchtlinge

Refugees welcome!

Die Verfolgung und Diskriminierung aufgrund der geschlechtlichen Identität und sexuellen Orientierung sind Themen die heute viel diskutiert werden. Die Unterschiede der Lebensniveaus und Freiheiten von Lesben, Schwulen, Bisexuellen sowie Trans- und Intergeschlechtlichen (LSBTI) auf der Welt sind erschreckend. Während in den meisten westlichen Ländern homosexuelle Menschen eine komplette gesetzliche und soziale Anerkennung genießen, werden in anderen Ländern homosexuelle Handlungen geächtet, kriminalisiert und unter Androhung der Todesstrafe bedroht.

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) haben Menschen, die aufgrund ihrer Homosexualität verfolgt werden, Anspruch auf Asyl. Die sexuelle Orientierung sei ein so bedeutsames Merkmal für die Identität eines Menschen, urteilte der Gerichtshof, dass es niemandem zuzumuten sei, sie zu verstecken. Der Befragung während des Asylverfahrens hinsichtlich der sexuellen Orientierung wurden durch ein weiteres Urteil des EuGH enge Grenzen gesetzt. Im Rahmen der Befragung solle die Menschenwürde gewahrt und das Privatleben geschützt werden.

Schätzungen zufolge sind ungefähr 5-10% der Flüchtlinge lesbisch, schwul, bisexuell, trans- oder intergeschlechtlich. Schikanen, Übergriffe und staatiche Verfolgung von LSBTI * Q – Flüchtlingen in den Herkunftsländern sind Auslöser verschiedenster psychischer Erkrankungen (z.B. Traumata oder Depressionen). Die Ausgrenzung und Diskriminierung von schwulen, lesbischen, bisexuellen sowie transgeschlechtlichen und intergeschlechtlichen Flüchtlingen in den Gemeinschaftsunterkünften nach der Flucht in ein sicheres Land durch homophobe Attacken machen das Leben auch hier oft unerträglich.

Unter dieser Perspektive fällt es den oft schwer traumatisierten und psychisch erkrankten LSBTI*Q -Flüchtlingen doppelt so schwer ihre Interessen und Rechte selbstständig zu regeln.

Flüchtlinge haben -unabhängig von dem aufenthaltsrechtlichen Status- ein Recht auf die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers.

Ein gesetzlicher Betreuer kann für Sie bestellt werden, sofern Sie volljährig sind und aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung Ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können.

Im Rahmen der Betreuung legen wir großem Wert auf die kulturellen und sprachlichen Besonderheiten der jeweiligen Person.

Unser Angebot ist speziell auf die Bedürfnisse von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Flüchtlingen ausgerichtet.

Da sich im Leben von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transgeschlechtlichen und intergeschlechtlichen Flüchtlingen sehr spezifische Problemlagen ergeben können, empfehlen wir Ihnen einen gesetzlichen Betreuer mit der Spezialisierung auf die Betreuung von LSBTI * Q – Flüchtlingen zu wählen.

Suchen Sie sich Ihren Betreuer selbst aus. Bei der Auswahl des Betreuers kommt Ihren Wünschen große Bedeutung zu. Schlagen Sie Ihren Wunschbetreuer einfach vor!

Da wir Ihre Situation kennen, wissen wir, wie wir Ihnen zur Seite stehen können. Nutzen Sie diesen Vorteil!

Sehr gerne können Sie uns bei einem persönlichen Gespräch kennenlernen. Rufen Sie uns an (030/ 220 526 36) und vereinbaren Sie einen Termin mit uns!

Wenn Sie eine gesetzliche Betreuung benötigen ist es ganz unerheblich, in welchem Stadtteil oder Vorort von Berlin Sie wohnen. Wir betreuen Menschen in allen Bezirken und Vororten Berlins.