Voraussetzungen einer gesetzlichen Betreuung

Ein gesetzlicher Betreuer kann für Sie bestellt werden, sofern Sie volljährig sind und aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung Ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können.  Sehr gerne informieren wir Sie ausführlicher über die Voraussetzungen zur Bestellung eines gesetzlichen Betreuers.

Menschen mit psychischer Beeinträchtigung

Psychische Erkrankungen wie zum Beispiel Depressionen haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Bei vielen psychisch erkrankten Menschen entstehen neben der Erkrankung oft Schwierigkeiten bei der eigenen Interessenvertretung wie zum Beispiel gegenüber Behörden, Ärzten, Banken, Gläubigern etc. Viele Menschen mit einer psychischen Erkrankung können aufgrund ihrer Beeinträchtigung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln und benötigen deshalb professionelle Unterstützung durch einen gesetzlichen Betreuer.

Menschen mit Suchtproblematik

Auch im Kontext einer Abhängigkeitserkrankung kann es zu Schwierigkeiten bei der Erledigung der eigenen Angelegenheiten kommen. Für Menschen mit einer Suchtproblematik ist die Betreuung eine sehr relevante Form der Unterstützung.

Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung

Durch eine körperliche oder geistige Behinderung können Schwierigkeiten bei der Regelung der rechtlichen Angelegenheiten entstehen. Sie möchten Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren? Gespräche über Ihre Wünsche und Bedürfnisse sind für uns aus diesem Grund von großer Bedeutung.

Ältere Menschen

Durch den demographischen Wandel wird sich der Anteil älterer Menschen in den kommenden Jahren wesentlich erhöhen. Aufgrund von altersbedingten Erkrankungen wie Demenz wird für ältere Menschen die gesetzliche Betreuung zunehmend von Bedeutung sein.